Sie können eine Vereinbarung darüber eingehen, dass bestimmte zusätzliche Leistungen wie z. B.
- die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer
- und / oder die Behandlung durch die Chefärzte
von Ihnen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch genommen werden.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen aus unserem Flyer