Wahlleistungen

Sie können eine Vereinbarung darüber eingehen, dass bestimmte zusätzliche Leistungen wie z. B.

  • die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer
  • und / oder die Behandlung durch die Chefärzte

von Ihnen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch genommen werden.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen aus unserem Flyer