Rauchen

Innerhalb aller Gebäude des Marienkrankenhauses St. Wendel ist das Rauchen untersagt. Nach dem neuen Gesetz zur Regelung des Nichtraucherschutzes gilt auch in Krankenhäusern ein absolutes Rauchverbot, d. h. es dürfen keinerlei Raucherräume mehr angeboten werden. Patienten als auch Mitarbeiter sind daran gehalten, außerhalb des Gebäudes zu rauchen. Ausnahmen, z.B. für Hospiz-, Palliativ- und psychiatrische Patienten, müssen seitens des Arztes begründet sein und dokumentiert werden.

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