Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung

1.) Der Dienst der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, daß alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.

2.) Der Mitarbeitervertretung sind auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Personalakten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Mitarbeiters eingesehen werden.

3.) Die Mitarbeitervertretung hat folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen, die der Einrichtung dienen, anzuregen,
  • Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiter zu fördern,
  • die Eingliederung ausländischer Mitarbeiter in die Einrichtung und das Verständnis zwischen ihnen und den anderen Mitarbeitern zu fördern,
  • Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen anzuregen,
  • sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung der Einrichtung einzusetzen.

Die Mitarbeitervertretung stellt sich vor:

Petra Doll MAV - Vorsitzende
Yvonne Geil Stellvertr. MAV - Vorsitzende
Olga Daungauer