Die theoretische und praktische Ausbildung (Ausbildungsvoraussetzungen) orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum 1.1.2004. Zur theoretischen Ausbildung gehören Seminare zu verschiedenen, für die Berufspraxis wichtigen Themen.
Um beispielsweise sterbende Menschen begleiten zu können, ist es nötig, sich während der Ausbildung auch mit Sinnfragen, mit Lebenswegen und – perspektiven auseinanderzusetzen. Die besondere Situation sterbender Menschen, ihre Hoffnungen und Ängste müssen in den Blick kommen. Hierzu dient das dreitägige Seminar zum „Umgang mit Schwer- und Todkranken". Wichtig sind auch Schulungen in neuen Körpertherapien (wie beispielsweise Kinästhetik in der Pflege). Diese Therapien beruhen auf einem veränderten Verständnis von Menschen: Demnach sind der menschliche Körper und der geistig-seelische Bereich eng miteinander verwoben und stehen in vielfältiger Beziehung zueinander. („Ganzheitlichkeit“).
An einigen Fachhochschulen und Universitäten gibt es das Angebot, die Pflegeausbildung als Bachelor- und Masterstudiengang zu absolvieren. Elementarer Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Begleitung und Anleitung durch fortgebildete Praxisanleiter .
Die dreijährige Pflegeausbildung endet schließlich mit einer staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil:
Schriftlicher Teil der Prüfung
- Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Themenbereiche: Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen, und bewerten.
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten,
- Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten.
- Der Prüfling hat zu diesen Themenbereichen in jeweils einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Die Aufsichtsarbeiten dauern jeweils 120 Minuten. Der schriftliche Teil der Prüfung ist an drei Tagen durchzuführen.
Mündlicher Teil der Prüfung
- Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Themenbereiche
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten,
- berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen,
- bei der medizinischen Therapie und Diagnostik mitwirken und in Gruppen und Teams zusammenarbeiten.
Praktischer Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patientengruppe von höchstens vier Patientinnen oder Patienten
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:
- Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
- Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
- Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
- Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
- Bei der medizinischen Diagnose und Therapie mitwirken
- Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen im Pflegekontext eigenständig durchführen und die dabei relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigen
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
- Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten